FRAGE FÜR BEAMTE

PKV oder GKV als Beamter?

Beihilfe, Restkostentarif und gesetzliche Kasse im ehrlichen Vergleich, mit den Punkten, die gegen die PKV sprechen können.

Kurz gesagt

Für die meisten Beamten mit Beihilfe ist die Kombination aus Beihilfe und privatem Restkostentarif die naheliegende Lösung. Der Grund: Dein Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an deinen Krankheitskosten, zahlt dir aber keinen Arbeitgeberanteil zur GKV, dort trägst du den Beitrag allein. Wie gut die PKV für dich passt, hängt von deinem Dienstherrn, deiner Gesundheit und deiner Familiensituation ab.

Warum rechnet sich die GKV für Beamte anders?

Angestellte vergleichen einen vollständigen Krankenversicherungsschutz und berücksichtigen dabei ihren Arbeitgeberzuschuss. Als Beamter bekommst du keinen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bleibst du in der GKV, zahlst du den Beitrag vollständig selbst.

In der PKV kombinierst du stattdessen die Beihilfe deines Dienstherrn mit einem privaten Restkostentarif. Erst beide Bausteine zusammen ergeben den vorgesehenen Schutz. Deshalb lässt sich die Entscheidung nicht sinnvoll mit einem einzelnen Beitrag oder einem allgemeinen Prozentsatz vergleichen.

Wie viel übernimmt die Beihilfe?

Für Bundesbeamte liegt der Bemessungssatz grundsätzlich bei 50 % für dich, 70 % für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner und 80 % für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt dein eigener Satz grundsätzlich auf 70 %.[1] Länder und Kommunen folgen ihren eigenen Beihilfeordnungen.

Der Restkostentarif muss genau dort leisten, wo nach den für dich geltenden Regeln ein Rest offenbleibt. Was der Dienstherr nicht als beihilfefähig anerkennt, wird nicht automatisch vom privaten Vertrag übernommen. Wie Beihilfe und Tarif im Detail ineinandergreifen, erklären wir im Überblick zur Absicherung für Beamte.

Was spricht gegen die PKV oder für eine genaue Prüfung?

Gesundheit. Die Gesundheitsprüfung entscheidet mit darüber, zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich ist. Für Beamte gibt es eine Öffnungsaktion mit gedeckeltem Risikozuschlag. Wir klären vorher anonym, welche Wege offenstehen.

Familie. In der GKV sind Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner beitragsfrei familienversichert. In der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag. Bei Beamtenkindern greift der Beihilfeanspruch der Eltern, sodass nur ein Restkostentarif nötig ist.

Langfristigkeit. Die Entscheidung trägst du über Jahrzehnte. Ein späterer Weg zurück in die GKV ist stark eingeschränkt. Deshalb gehören Laufbahn, Familienplanung und Ruhestand in dieselbe Rechnung.

Heilfürsorge, Vorbereitungsdienst, Ruhestand: Was ändert sich?

Manche Dienstherren gewähren in bestimmten Laufbahnen, besonders bei Polizei und Feuerwehr, freie Heilfürsorge statt laufender Beihilfe. Dann ist im aktiven Dienst nicht derselbe Restkostentarif nötig. Der spätere Übergang zur Beihilfe sollte trotzdem vorbereitet werden, etwa mit einer Anwartschaft.

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollten die PKV früh entscheiden; Status und Versorgung sind dort noch nicht dieselben wie nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Im Ruhestand kann die Beihilfe einen anderen Bemessungssatz vorsehen, dann muss der private Tarif angepasst werden.

Und wenn du dienstunfähig wirst?

Die Krankenversicherung bezahlt Behandlungskosten, sie ersetzt kein Einkommen. Ob du dienstunfähig bist, entscheidet dein Dienstherr nach § 44 BBG bzw. § 26 BeamtStG.[2][3] Eine private Absicherung sollte daran über eine echte DU-Klausel anknüpfen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung und für die Verwaltung.

VERGLEICH

GKV oder Beihilfe + PKV im Vergleich.

KriteriumGKVBeihilfe + PKV-Restkostentarif
BeitragEinkommensabhängig; ohne Arbeitgeberanteil trägst du ihn alleinRisiko- und leistungsabhängig; versichert wird nur der Anteil, den die Beihilfe offenlässt
Beteiligung des DienstherrnKein Arbeitgeberanteil zum BeitragBeihilfe nach Beihilfeordnung, beim Bund grundsätzlich 50 % für dich
Partner und KinderKinder und nicht erwerbstätiger Partner beitragsfrei familienversichertJede Person eigener Vertrag; Beihilfe für berücksichtigungsfähige Angehörige (Bund: 70 % bzw. 80 %)
GesundheitsprüfungKeineJa; entscheidet über Annahme und Bedingungen (Öffnungsaktion für Beamte)
LeistungenGesetzlich definiertVertraglich; der Tarif muss zur Beihilfe passen
Späterer Wechsel—Weg zurück in die GKV stark eingeschränkt

HÄUFIGE FRAGEN

Kurz beantwortet.

Bekomme ich als Beamter in der GKV einen Arbeitgeberzuschuss?

Nein. Anders als Angestellte bekommst du als Beamter keinen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bleibst du gesetzlich versichert, zahlst du den Beitrag allein. Deshalb ist die Rechnung für Beamte eine andere als für Angestellte.

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte?

Das hängt vom Dienstherrn ab. Für Bundesbeamte sieht § 46 BBhV grundsätzlich 50 % für die beihilfeberechtigte Person vor, 70 % für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner und 80 % für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt dein eigener Satz grundsätzlich auf 70 %. Die Länder haben eigene Beihilfeordnungen.

Was ist ein Restkostentarif?

Ein privater Tarif, der den Anteil absichert, den die Beihilfe offenlässt. Er ist keine verkleinerte Standard-PKV: Seine Leistungen müssen zur Beihilfe deines Dienstherrn passen. Was nicht beihilfefähig ist, übernimmt der private Vertrag nicht automatisch.

Komme ich mit Vorerkrankungen als Beamter in die PKV?

Die Gesundheitsprüfung entscheidet mit darüber, zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich ist. Für Beamte gibt es eine Öffnungsaktion, bei der die Annahme mit gedeckeltem Risikozuschlag möglich ist. Wir klären vorher anonym, was in deinem Fall geht.

Was ändert sich im Ruhestand?

Die Beihilfe bleibt grundsätzlich Teil der Absicherung, der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger kann aber ein anderer sein. Dann muss der Restkostentarif angepasst werden. Wer im aktiven Dienst freie Heilfürsorge hat, wechselt im Ruhestand regelmäßig zu Beihilfe und Restkostentarif.

Ersetzt die PKV eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Nein. Ein Restkostentarif bezahlt versicherte Krankheitskosten, er ersetzt kein wegfallendes Einkommen. Für den Fall der Dienstunfähigkeit brauchst du eine eigene Absicherung mit einer echten DU-Klausel.

Quellen

  1. [1]Bundesbeihilfeverordnung — § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe. https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__46.html
  2. [2]Bundesbeamtengesetz — § 44 BBG – Dienstunfähigkeit. https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__44.html
  3. [3]Beamtenstatusgesetz — § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit. https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__26.html

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