SELBSTSTÄNDIGE & FREIBERUFLER

Dein Beitrag läuft in einem Korridor. Kenne beide Enden.

Als Selbstständiger trägst du das Risiko allein: keine Lohnfortzahlung, kein Arbeitgeberanteil, oft keine gesetzliche Absicherung im Hintergrund. Bevor über Tarife geredet wird, gehören die Rechengrundlagen auf den Tisch — nach unten die Mindestbemessungsgrundlage, nach oben die Beitragsbemessungsgrenze.

Wo stehst du?

Stand: September 2026 · Autor: Gregor Vollmer-Fuchs

Kurz gesagt

Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen ihren GKV-Beitrag innerhalb eines Korridors: Nach unten gilt 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat, ein Drittel der Bezugsgröße von 3.955 €, daraus folgt ein Mindestbeitrag von rund 278 € im Monat. Nach oben endet die Beitragsberechnung bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat, entsprechend einem Höchstbeitrag von 1.226,44 €. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % gilt ohne Krankengeldanspruch; mit Krankengeld-Wahltarif greift der allgemeine Satz von 14,6 %, und gesetzliches Krankengeld fließt frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Mindestbemessung / Monat
1.318,33 €
Beitragsbemessungsgrenze / Monat
5.812,50 €
gesetzliches Krankengeld frühestens
43. Tag

DER KERN DEINER RECHNUNG

Der Beitragskorridor: unten gedeckelt, oben gedeckelt.

Angestellte zahlen einen prozentualen Anteil ihres Gehalts, hälftig geteilt mit dem Arbeitgeber. Bei dir ist das anders: Du zahlst den vollen Beitrag selbst, und er folgt deinem Gewinn nur innerhalb eines festen Rahmens. Beide Enden dieses Rahmens sind gesetzlich gesetzt — und für unterschiedliche Leute ist jeweils ein anderes Ende das Problem.

UNTERES ENDE

Rund 278 €, auch wenn kaum etwas hereinkommt.

Für freiwillig versicherte Selbstständige setzt die Beitragsberechnung nach § 240 SGB V[•] erst ab einer Mindestbemessungsgrundlage an: 2026 sind das 1.318,33 € im Monat, ein Drittel der Bezugsgröße von 3.955 €[•]. Liegt dein Gewinn darunter, wird trotzdem so gerechnet, als hättest du diesen Betrag verdient.

Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von rund 278 € im Monat — gerechnet mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %, dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und der Pflegeversicherung für Kinderlose mit 4,2 %. Je nach Krankenkasse und Kinderzahl liegt er etwas darunter, mit Kind gelten in der Pflegeversicherung 3,6 %.

Der Punkt, der Gründer regelmäßig überrascht: Bemessungsgrundlage sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, nicht nur der Gewinn aus der Selbstständigkeit. Mieteinnahmen und Kapitalerträge zählen mit.

OBERES ENDE

Ab 5.812,50 € Gewinn steigt der Beitrag nicht mehr.

Nach oben endet die Beitragsberechnung bei der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung: 5.812,50 € im Monat bzw. 69.750 € im Jahr[•]. Daraus folgt mit denselben Sätzen ein Höchstbeitrag von 1.226,44 € im Monat.

Was das bedeutet, wird selten deutlich gesagt: Jeder Euro Gewinn oberhalb dieser Grenze kostet dich keinen Cent zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag. Der GKV-Beitrag wächst eben nicht unbegrenzt mit deinem Erfolg.

Für die PKV-Frage ändert das viel: Wer gut verdient, vergleicht einen privaten Tarif nicht mit einem unendlich steigenden Beitrag, sondern mit einem festen Deckel. Das verschiebt die Rechnung — und es ist ein Argument, das man in beide Richtungen ehrlich benutzen muss.

Zwischen den beiden Enden wächst dein Beitrag mit deinen Einnahmen. Deshalb ist die erste Frage im Gespräch nie „welcher Tarif", sondern: Wo in diesem Korridor stehst du heute, und wo stehst du realistisch in drei Jahren? Wer am unteren Ende sitzt, hat eine andere Antwort verdient als jemand, der seit fünf Jahren am Deckel anschlägt.

DER ZUSAMMENHANG, DEN KAUM JEMAND ERKLÄRT

14,0 % oder 14,6 %? Das ist eine Entscheidung über Krankengeld.

Die beiden Beitragssätze werden oft als beliebige Varianten dargestellt. Sie sind aber eine inhaltliche Entscheidung: Der ermäßigte Satz von 14,0 % gilt ohne Krankengeldanspruch[•]. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld haben will, wählt einen entsprechenden Wahltarif nach § 53 SGB V[•] und zahlt dann den allgemeinen Satz von 14,6 %.

Und selbst mit Krankengeldanspruch bleibt eine Lücke, die keine Kasse schließt: Gesetzliches Krankengeld fließt frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit[•]. Die ersten sechs Wochen trägt jeder Selbstständige selbst — gesetzlich versichert wie privat versichert. Der Unterschied ist nur, wer danach zahlt.

UNSER STANDARD

Krankentagegeld ab dem 43. Tag — und warum genau da.

Wir setzen den Leistungsbeginn beim Krankentagegeld standardmäßig auf den 43. Tag. Das ist keine Produktvorliebe, sondern der saubere Anschluss an die gesetzliche Krankengeldlogik: Genau dort endet die Zeitspanne, die du ohnehin selbst tragen musst, und genau dort liegen die Beiträge noch in einem vernünftigen Verhältnis zur Leistung. Ein früherer Beginn kostet überproportional, weil kurze Krankheiten häufig sind.

Davon weichen wir ab, wenn es einen Grund gibt — etwa wenn keine Rücklage für sechs Wochen existiert oder ein Betrieb mit hohen laufenden Kosten selbst bei kurzem Ausfall in Schieflage kommt. Dann besprechen wir den früheren Beginn bewusst und mit Blick auf den Beitrag, nicht als Standardempfehlung.

Bei der Höhe gilt: Das Krankentagegeld muss deine laufenden Fixkosten decken, nicht deinen Gewinn abbilden.

  • Privat: Miete, Kreditraten, Lebenshaltung, Beiträge, Unterhalt
  • Betrieblich: Gewerbemiete, Leasing, Personal, Software, Versicherungen
  • Was nicht hineingehört: Gewinn, Rücklagenbildung, Investitionen

Wer den Gewinn absichert, zahlt für Leistung, die er im Ernstfall nicht nachweisen kann. Wer nur die Miete absichert, merkt im dritten Monat, was er vergessen hat. Deshalb gehen wir die Fixkosten im Gespräch Position für Position durch.

DIE EHRLICHE ANTWORT

„Ich will mich nicht zu starr binden."

Das ist der häufigste Grund, warum Selbstständige bei der privaten Krankenversicherung zögern — und er ist berechtigt. Wir reden ihn nicht weg. Der PKV-Beitrag ist gewinnunabhängig: In guten Jahren ist das angenehm, weil ein starkes Quartal deinen Beitrag nicht nach oben zieht. In schlechten Jahren ist es unangenehm, weil er trotzdem fällig ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der Beitrag mit den Einnahmen, allerdings nur bis zum Mindestbeitrag.

Was sich steuern lässt:

  • Selbstbehalt als Puffer: Er senkt den laufenden Beitrag, verlangt aber, dass du den Betrag im Ernstfall liquide hast
  • Beitragsentlastungskomponenten: Sie kosten heute mehr, damit der Beitrag später planbar niedriger liegt
  • Anwartschaft statt Vollvertrag: in bestimmten Konstellationen sinnvoll, um Rechte und Gesundheitszustand zu sichern, ohne den vollen Beitrag zu tragen

Was sich nicht steuern lässt:

Dass der Beitrag auch dann fällig ist, wenn ein Quartal schlecht läuft. Das ist kein Nachteil eines bestimmten Tarifs, sondern die Systematik der privaten Krankenversicherung. Wer damit nicht rechnen kann oder will, gehört nicht in die PKV — und hört das von uns auch so.

KLARTEXT

Zwei Fälle, in denen wir Selbstständigen von der PKV abraten.

Beide sind häufig, und in beiden stellt die private Krankenversicherung dich schlechter als die gesetzliche. Wenn einer der Punkte auf dich zutrifft, sagen wir das im Erstgespräch, auch wenn dann kein Vertrag zustande kommt.

1. Aufbauphase mit dünnem Gewinn

Solange dein Gewinn niedrig ist, greift die Mindestbemessungsgrundlage: Der GKV-Beitrag liegt dann bei rund 278 € im Monat und damit oft unter einem vollwertigen privaten Schutz. Genau in der Phase, in der jeder Euro gebraucht wird, ist die gesetzliche Krankenversicherung also nicht die schlechtere Wahl.

Dazu kommt der Punkt, der schwerer wiegt als der Beitrag: In der Aufbauphase weiß niemand, wie sich das Geschäft entwickelt — und die PKV bindet dich faktisch dauerhaft. Wer erst zwei Jahre später mit stabilem Gewinn wechselt, verliert wenig und gewinnt Sicherheit.

Entscheidungshilfe: Warte, bis dein Gewinn über vier Quartale hinweg verlässlich über der Mindestbemessungsgrundlage liegt. Vorher entscheidest du über Jahrzehnte auf Basis eines Geschäftsjahres.

2. Relevante Vorerkrankungen

Die private Krankenversicherung kalkuliert dein persönliches Risiko. Chronische Erkrankungen, Rückenleiden, psychotherapeutische Behandlungen oder laufende Medikation führen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen — und ein Ausschluss trifft meist genau das, was dich am wahrscheinlichsten betrifft.

In der gesetzlichen Krankenversicherung zählt allein dein Gewinn, nicht deine Gesundheit. Wer beim Wechsel Abstriche machen müsste, kauft schlechteren Schutz — und kommt ab 55 nicht mehr zurück.

Entscheidungshilfe: Wenn eine anonyme Voranfrage nur Annahmen mit Zuschlag oder Ausschluss ergibt, bleib gesetzlich versichert und stecke das Geld in Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsschutz.

DIE WICHTIGERE VERSICHERUNG

Ohne dich läuft nichts. Und ohne Rentenversicherungspflicht auch kein Auffangnetz.

Bei Angestellten fällt bei Krankheit erst die Lohnfortzahlung weg, dann greift die Krankenkasse, und irgendwann steht wenigstens die Frage nach einer gesetzlichen Rente im Raum. Bei dir ist die Kette kürzer: Es gibt keine Lohnfortzahlung, keinen Arbeitgeber und in vielen Fällen keine gesetzliche Absicherung überhaupt. Dein gesamtes Einkommen hängt an einer Person.

Der entscheidende Unterschied liegt bei der Rentenversicherung. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI[•] setzt Pflichtbeitragszeiten voraus. Pflichtversichert sind nach § 2 SGB VI[•] nur bestimmte selbstständige Gruppen — etwa Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken, Lehrende und Erziehende ohne Angestellte, Pflegepersonen, Künstler und Publizisten oder Selbstständige mit einem einzigen Auftraggeber.

Alle anderen fallen komplett durch. Nicht „bekommen weniger", sondern: kein Anspruch. Keine volle Rente, keine halbe Rente, nichts. Für sie ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung, sondern die einzige.

Deshalb klären wir bei Selbstständigen zuerst zwei Dinge, bevor über Krankenversicherung geredet wird: Bist du rentenversicherungspflichtig? Und was genau bricht weg, wenn du zwölf Monate nicht arbeiten kannst?

Bei der Höhe der BU-Rente rechnen wir nicht mit deinem Gewinn im besten Jahr, sondern mit dem, was laufend gebraucht wird — private Fixkosten, betriebliche Verpflichtungen, Altersvorsorge, die dann ebenfalls weiterlaufen muss. Und wir rechnen netto, denn von der ausgezahlten Rente gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge weiter ab.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Selbstständige uns am häufigsten fragen.

Wie hoch ist mein GKV-Beitrag als selbstständiger Freiwilligversicherter?+

Dein Beitrag läuft in einem Korridor. Nach unten ist er gedeckelt: Für freiwillig versicherte Selbstständige gilt 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat, also ein Drittel der Bezugsgröße von 3.955 €. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von rund 278 € im Monat, gerechnet mit ermäßigtem Beitragssatz von 14,0 %, durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 % und Pflegeversicherung für Kinderlose von 4,2 %. Je nach Krankenkasse und Kinderzahl liegt er etwas niedriger. Nach oben endet die Beitragsberechnung bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat, daraus folgt ein Höchstbeitrag von 1.226,44 € im Monat. Dazwischen wächst der Beitrag mit deinen Einnahmen.

Ich gründe gerade. Was zahle ich am Anfang in der gesetzlichen Krankenversicherung?+

Auch mit sehr geringem oder gar keinem Gewinn zahlst du als freiwillig versicherter Selbstständiger den Mindestbeitrag von rund 278 € im Monat (2026), weil die Beitragsberechnung nach § 240 SGB V erst ab einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € monatlich ansetzt. Dein Beitrag richtet sich in der Gründungsphase also nicht nach dem, was tatsächlich hereinkommt. Beachte außerdem: Bemessungsgrundlage sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, nicht nur der Gewinn aus der Selbstständigkeit. Mieteinnahmen und Kapitalerträge zählen mit.

Ab wann lohnt sich die private Krankenversicherung für mich als Selbstständigen?+

Die private Krankenversicherung wird für Selbstständige interessant, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein stabiler Gewinn oberhalb der Mindestbemessungsgrundlage, ein Gesundheitszustand, der eine Annahme ohne Zuschläge oder Ausschlüsse zulässt, und ein Leistungsniveau, das du dauerhaft tragen willst. Was den Beitrag bestimmt, sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand, gewählter Selbstbehalt und Leistungsniveau. Eine belastbare Zahl entsteht erst, wenn diese Punkte auf dem Tisch liegen, deshalb nennen wir hier keine Spanne. Wichtig ist auch die Gegenrichtung: Wer sehr gut verdient, zahlt in der gesetzlichen Krankenversicherung höchstens 1.226,44 € im Monat (2026) und für jeden weiteren Euro Gewinn keinen Cent mehr.

Was passiert, wenn mein Gewinn wieder einbricht?+

In der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der Beitrag mit den Einnahmen, allerdings nur bis zum Mindestbeitrag. In der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag gewinnunabhängig: In guten Jahren ist das ein Vorteil, in schlechten ein Nachteil, denn er ist auch dann fällig, wenn ein Quartal schlecht läuft. Steuern lässt sich das über einen höheren Selbstbehalt als Puffer, über Beitragsentlastungskomponenten für später und in bestimmten Konstellationen über eine Anwartschaft statt eines Vollvertrags. Nicht steuern lässt sich die Zahlungspflicht selbst. Genau deshalb prüfen wir vor einem Wechsel, ob dein Gewinn tragfähig stabil ist.

Bekomme ich als Selbstständiger Krankengeld?+

Nicht automatisch. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % gilt ohne Krankengeldanspruch. Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld willst, wählst du einen entsprechenden Wahltarif nach § 53 SGB V und zahlst dann den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %. Und selbst dann fließt gesetzliches Krankengeld frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten sechs Wochen trägt jeder Selbstständige selbst, gesetzlich wie privat versichert. Genau diese Lücke schließt ein privates Krankentagegeld.

Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich nicht rentenversicherungspflichtig bin?+

Dann besonders. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI setzt Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Viele Selbstständige sind nicht rentenversicherungspflichtig und haben deshalb überhaupt keinen Anspruch, auch nicht auf die halbe Rente. Für sie gibt es keine gesetzliche Auffanglinie: Fällt die Arbeitskraft aus, fällt das gesamte Einkommen aus, ohne Lohnfortzahlung und ohne Arbeitgeber im Hintergrund. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist in dieser Konstellation nicht die Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung, sondern die einzige Absicherung.

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