BU-NETTO-RECHNER · RECHTSSTAND 2026

Was von deiner BU-Rente wirklich übrig bleibt.

Kurz gesagt

Eine private BU-Rente ist eine abgekürzte Leibrente und wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG, Tabelle nach § 55 Abs. 2 EStDV). Weil dieser Anteil je nach Laufzeit zwischen 0 und 45 Prozent liegt, bleibt die Rente in vielen Fällen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro und damit steuerfrei. Spürbar ist dagegen die Kranken- und Pflegeversicherung: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und sonst kein beitragspflichtiges Einkommen hat, zahlt sie allein, also 20,5 Prozent mit Kind und 21,1 Prozent ohne Kind.

Ertragsanteil je Laufzeit
0 – 45 %
KV + PV freiwillig gesetzlich
20,5 / 21,1 %
Grundfreibetrag 2026
12.348 €
40 Jahren
40 Jahren66 Jahren
3.000 €
1.000 €10.000 €
2.000 €
500 €6.000 €

Krankenversicherung

Kinder vorhanden?

Pflegeversicherung: 3,6 % mit Kind, 4,2 % kinderlos ab 23 Jahren.

Vereinfachte Modellrechnung nach dem Rechtsstand 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Tatsächliche Steuer, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Leistungsansprüche hängen von deiner individuellen Situation und den konkreten Vertragsbedingungen ab.

EHRLICH BLEIBEN

Was dieser Rechner nicht abbildet.

Mehrbedarf im Leistungsfall

Therapien, Hilfsmittel, Umbauten und Betreuung kosten zusätzlich Geld. Deine tatsächliche Lücke kann dadurch deutlich größer ausfallen.

Fehlende Entgeltpunkte

Eine private BU-Rente erzeugt keine Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es entsteht also zusätzlich eine Altersvorsorgelücke.

Dynamik und Nachversicherung

Beitragsdynamik und Nachversicherungsgarantien verändern die spätere Rentenhöhe. Der Rechner arbeitet mit einer festen Rente.

DIE GRENZE DES ERGEBNISSES

Was der Rechner rechnet – und was bewusst draußen bleibt.

Der Rechner zeigt den Monatsbetrag einer privaten BU-Rente nach modellierter Einkommensteuer sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Er nutzt Rentenhöhe, Leistungsdauer und Versicherungsstatus. Das Ergebnis ist eine Orientierung für die Auszahlung, keine vollständige Haushalts- oder Steuerrechnung.

Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zieht er nicht von deiner Lücke ab. Das ist Absicht. Nach § 43 SGB VI hängt der Anspruch nicht daran, ob du deinen bisherigen Beruf noch ausüben kannst. Maßgeblich ist, wie lange du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen könntest. Die volle Erwerbsminderungsrente setzt weniger als drei Stunden täglich voraus; zwischen drei und sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht. Das lässt sich heute nicht seriös als Monatsbetrag vorwegnehmen. Eine Schätzung würde die Lücke kleiner erscheinen lassen, ohne dass der Anspruch feststeht.[•]

STEUERLICHE SYSTEMATIK

Nicht die ganze private BU-Rente ist steuerpflichtig.

Eine selbstständige private BU-Rente gilt steuerlich als abgekürzte Leibrente: Sie endet zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt. § 22 EStG ordnet sie den sonstigen Einkünften zu. Steuerpflichtig ist nur ihr Ertragsanteil.[•]

Wie groß dieser Anteil ist, richtet sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rente bei Beginn der Leistung. Die Tabelle in § 55 Abs. 2 EStDV weist der jeweiligen Laufzeit einen Prozentsatz zu. Deshalb fragt der Rechner nach BU-Eintritt und Endalter. Aus der Differenz entsteht die Laufzeit und daraus der steuerpflichtige Anteil. Erst darauf wird der Grundtarif angewendet. Andere Einkünfte, Sonderausgaben oder persönliche Besonderheiten kennt der Rechner nicht.[•]

Bei einer betrieblichen Versorgung hängt die Besteuerung dagegen vom Durchführungsweg und der steuerlichen Behandlung der Beiträge ab. Der hier verwendete Ertragsanteil ist deshalb keine allgemeine Formel für betriebliche Leistungen.[•]

KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG

Der Versicherungsstatus entscheidet über die Abzüge.

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten betrachtet § 240 SGB V die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine private BU-Rente kann deshalb in die Beitragsbemessung einfließen. Genau diesen häufigen Fall bildet die Auswahl „gesetzlich“ vereinfacht ab. Weitere Einnahmen und der konkrete Mitgliedsstatus gehören jedoch nicht zu den Eingaben.[•]

Für Pflichtversicherte ist der Einnahmenkatalog enger. § 226 SGB V nennt Arbeitsentgelt, gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge. Eine eigenständig private BU-Rente ist nicht automatisch ein Versorgungsbezug; betriebliche Leistungen erfasst § 229 SGB V ausdrücklich. Der Vertragsweg kann daher die beitragsrechtliche Behandlung ändern.[•][•]

Wer privat krankenversichert ist, zahlt keinen Prozentsatz der BU-Rente an die gesetzliche Krankenversicherung. Der vereinbarte Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung läuft weiter. Im Rechner trägst du ihn deshalb selbst ein. Vertragliche Entlastungen im Leistungsfall müssen direkt in den Bedingungen geprüft werden; aus der BU-Rente lassen sie sich nicht ableiten.

Beiträge zur gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung zieht das Modell von der privaten BU-Rente nicht ab. Die dargestellten Sozialabgaben betreffen ausschließlich Kranken- und Pflegeversicherung. Ob daneben aus einer fortgesetzten Beschäftigung Beiträge entstehen, ist eine andere Frage und nicht Bestandteil dieser Berechnung.

DREI DENKFEHLER

Wo eine plausible Rentenhöhe trotzdem falsch geplant sein kann.

Brutto gegen Netto halten

Die vereinbarte Rente mit dem heutigen Netto zu vergleichen vermischt verfügbares Einkommen mit einer Leistung vor persönlichen Abzügen. Prüfe zuerst die Auszahlung und erst danach die verbleibende Lücke.

Eine lange Laufzeit wie heute behandeln

Der Rechner zeigt nominale Monatsbeträge. Er rechnet nicht aus, welche Kaufkraft diese Summe nach vielen Jahren besitzt. Je länger die mögliche Leistungsdauer, desto wichtiger wird daher eine vertragliche Anpassung der Rente. Die Nettozahl von heute beantwortet diese Zukunftsfrage nicht.

Nur das wegfallende Gehalt sehen

Berufsunfähigkeit verändert mehr als den Zahlungseingang auf dem Konto. Zusätzlicher finanzieller Bedarf kann entstehen, während der Aufbau späterer Altersvorsorge gleichzeitig stockt. Lege die Rentenhöhe deshalb nicht allein als Ersatz für das bisherige Einkommen fest, sondern prüfe deine gesamte Finanzierung im Leistungsfall.

ERGEBNIS RICHTIG LESEN

Wann die Modellrechnung nicht zu deiner Wirklichkeit passt.

Bei stark schwankendem Einkommen ist das aktuelle Netto nur eine Momentaufnahme. Dann sollte die Lücke an einem tragfähigen Bedarf statt an einem einzelnen Monat hängen.

Mehrere Einkommensquellen verändern sowohl die Versorgungslücke als auch die steuerliche und beitragsrechtliche Einordnung. Weitere Einnahmen oder Leistungen aus anderen Verträgen werden hier nicht abgefragt. Das Ergebnis ist dann keine vollständige Nettoabrechnung.

Tritt die Berufsunfähigkeit erst kurz vor dem vereinbarten Rentenende ein, wird auch die Modellrechnung empfindlicher. Die kurze Restlaufzeit verändert den Ertragsanteil; persönliche Faktoren wiegen zugleich stärker. Dann müssen Vertragsende, Altersvorsorge und Krankenversicherungsstatus gemeinsam geprüft werden.

HÄUFIGE FRAGEN

BU-Rente, Steuer und Krankenversicherung.

Wird eine BU-Rente versteuert?

Nur zum kleinen Teil. Eine private BU-Rente ist eine abgekürzte Leibrente und wird ausschließlich mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Der Rest bleibt steuerfrei. Weil der Ertragsanteil je nach Laufzeit nur zwischen 0 und 45 Prozent liegt, bleibt die Rente in vielen Fällen komplett unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) und damit steuerfrei.

Was ist der Ertragsanteil und wie hoch ist er?

Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Seine Höhe richtet sich allein nach der Laufzeit und steht in der amtlichen Tabelle nach § 55 Abs. 2 EStDV. Beispiele: bei 20 Jahren Laufzeit 21 Prozent, bei 27 Jahren 28 Prozent, bei 37 Jahren 36 Prozent. Je kürzer die Restlaufzeit bis zum Endalter, desto niedriger der steuerpflichtige Anteil.

Muss ich auf die BU-Rente Krankenversicherung zahlen?

Das hängt von deinem Versicherungsstatus und vom Vertragsweg ab. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten kann eine private BU-Rente in die Beitragsbemessung einfließen. Für Pflichtversicherte gilt ein engerer Einnahmenkatalog; Leistungen aus einer betrieblichen Versorgung werden als Versorgungsbezüge gesondert erfasst. Der Rechner bildet den Fall einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung vereinfacht ab. Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen hast, gelten 2026 der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent ohne Krankengeldanspruch auf die BU-Rente, der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent mit Kind beziehungsweise 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23. In Summe sind das rund 20,5 beziehungsweise 21,1 Prozent. Diese Beiträge trägst du allein, ohne Arbeitgeberanteil. Der Zusatzbeitrag ist ein Durchschnittswert; der Satz deiner eigenen Krankenkasse kann abweichen.

Was gilt, wenn ich privat krankenversichert bin?

Dein PKV-Beitrag läuft unverändert weiter, unabhängig davon, wie hoch die BU-Rente ausfällt. Es wird also kein prozentualer Anteil abgezogen, sondern dein tatsächlicher Monatsbeitrag. Viele Tarife bieten für den Leistungsfall Beitragsentlastungen an, das hängt vom Vertrag ab.

Wie hoch sollte meine BU-Rente sein?

Gregor setzt für die erste Bedarfsrechnung 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens an. Der BU-Netto-Rechner bestimmt diese Rentenhöhe nicht, sondern prüft eine bereits gewählte Bruttorente auf die modellierten Abzüge. Ob die Auszahlung deinen persönlichen Bedarf deckt, muss anschließend mit deinen laufenden Verpflichtungen abgeglichen werden.

Erhöht eine BU-Rente meine spätere Altersrente?

Nein. Eine private BU-Rente erzeugt keine Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer über Jahre berufsunfähig ist, sammelt in dieser Zeit keine oder kaum Rentenanwartschaften. Zur Versorgungslücke im Leistungsfall kommt deshalb eine zusätzliche Lücke in der Altersversorgung.