ANGESTELLTE

Du hast die Wahl. Triff sie mit offenen Augen.

Über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € brutto (2026[•]) darfst du privat versichert sein. Ob du es solltest, ist eine andere Frage. Und wenn du schon privat versichert bist und dein Beitrag steigt, gibt es mehr Hebel als „Anbieter wechseln".

Wo stehst du?

Stand: September 2026 · Autor: Gregor Vollmer-Fuchs

Kurz gesagt

Angestellte können in Deutschland in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Bruttojahresentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € (2026) liegt. Der Arbeitgeber trägt nach § 257 SGB V die Hälfte des Beitrags, begrenzt auf 8,75 % der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also maximal 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung. Ab 55 ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen, weshalb die Entscheidung als dauerhafte Festlegung behandelt werden sollte.

JAEG 2026
77.400 €
max. AG-Zuschuss / Monat
613,22 €
Hebel im Bestand
§ 204 VVG

STICHTAG 1. JANUAR 2027

Reicht dein Gehalt auch nach der Anhebung 2027?

Ob du wechseln darfst, entscheidet nicht ein Jahr, sondern zwei: Dein Entgelt muss 2026 und voraussichtlich auch 2027 über der jeweiligen Grenze liegen, und die Grenze für 2027 steigt nach dem Entwurf außergewöhnlich stark. Trag beide Werte ein und sieh, wie viel Abstand dir bleibt. Die Hintergründe stehen unter Versicherungspflichtgrenze 2027: Wann du in die PKV darfst.

Beruflicher Status
Aktuelle Versicherung
€
€

Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit, wenn sie mit hinreichender Sicherheit gezahlt werden. Erfolgsabhängige Boni und Überstundenvergütungen zählen nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt.

Ja: Du wirst zum 1. Januar 2027 versicherungsfrei und darfst in die PKV wechseln.

Abstand · Allgemeine JAEG 2027

+1.850 €

gemessen am Kabinettsbeschluss (Bundesrat steht aus)

  • Dein Entgelt 2026 liegt 2.600 € über der Grenze 2026, dein Entgelt 2027 1.850 € über der Grenze 2027. Beide Bedingungen sind erfüllt.
  • Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, ein Wechsel ist also frühestens zum 1. Januar 2027 möglich.
  • Der Abstand zur Grenze 2027 ist dein Puffer. Je kleiner er ist, desto genauer solltest du dein regelmäßiges Entgelt prüfen.
Allgemeine JAEG 2026
77.400 €
Allgemeine JAEG 2027Kabinettsbeschluss
84.150 €
Besondere JAEG 2027 (§ 6 Abs. 8, Bestand 2026)Kabinettsbeschluss
80.550 €

Die Werte für 2027 sind vom Kabinett beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Das Ergebnis gilt für den Regelfall. Ab 55 Jahren, bei bestehenden Befreiungen und bei Versicherungspflicht aus anderem Grund, etwa Künstlersozialkasse, Studium oder Bezug bestimmter Sozialleistungen, kann es abweichen. Keine Beratung, nur Orientierung. Die Berechnung läuft vollständig im Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Versicherungspflichtgrenze ausführlich prüfen: Mechanik, Fristen und Bestandsschutz

SITUATION 1 · NOCH UNENTSCHIEDEN

Die Wahl gibt es nur unter Bedingungen.

Zwei Grenzen bestimmen deinen Fall, und sie werden ständig verwechselt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet, ob du privat versichert sein darfst: 77.400 € brutto im Jahr, also 6.450 € im Monat[•]. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, wie viel Beitrag maximal auf dein Einkommen erhoben wird: 69.750 € im Jahr bzw. 5.812,50 € im Monat[•]. Wer beides gleichsetzt, rechnet den ganzen Fall falsch.

Wichtig ist außerdem: Es geht um dein regelmäßiges Entgelt, nicht um einen guten Monat. Ein einmaliger Bonus reißt dich nicht über die Grenze, ein wegfallender Vertragsbestandteil kann dich darunter zurückfallen lassen.

DER PUNKT, DEN KAUM JEMAND ERKLÄRT

Der Arbeitgeberzuschuss hat einen Deckel.

Nach § 257 SGB V zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte deines PKV-Beitrags [•] — aber nur bis zu 8,75 % der Beitragsbemessungsgrenze. Die 8,75 % sind kein Zufallswert: Sie sind der halbe allgemeine Beitragssatz von 14,6 % plus der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 %[•].

  • Krankenversicherung: höchstens 508,59 € Zuschuss pro Monat (2026)
  • Pflegepflichtversicherung: höchstens 104,63 € Zuschuss pro Monat (2026)
  • Zusammen also maximal 613,22 € pro Monat
  • Der Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei

Die Konsequenz wird selten ausgesprochen: Bis zur Höhe des Deckels teilt sich dein Beitrag hälftig mit dem Arbeitgeber. Jeden Euro oberhalb des Deckels trägst du allein. Ein teurer Tarif wird also nicht nur teurer, er wird überproportional teurer für dich persönlich. Und der Deckel wandert mit der Beitragsbemessungsgrenze, dein Beitrag dagegen mit deinem Alter und der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Genau deshalb prüfen wir bei Angestellten nicht nur den Einstiegsbeitrag, sondern wie sich dein Eigenanteil entwickelt, wenn der Zuschuss irgendwann festhängt.

Der Rückweg schließt sich mit 55.

Solange du unter 55 bist, kommst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn dein regelmäßiges Einkommen wieder unter die JAEG sinkt — durch Teilzeit, Elternzeit, einen Jobwechsel oder ein Sabbatical. Ab 55 gilt § 6 Abs. 3a SGB V[•]: Wer in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war, wird auch bei sinkendem Gehalt nicht wieder versicherungspflichtig.

Deshalb behandeln wir die PKV-Entscheidung nicht als Tarifvergleich, sondern als Lebensentscheidung. Die relevante Frage ist nicht, was ein Tarif heute kostet, sondern ob du in 25 Jahren noch mit ihm leben willst — und ob dein Einkommen bis dahin verlässlich oberhalb der Grenze bleibt. Wie wir Tarife dabei bewerten, steht ausführlich auf unserer PKV-Übersichtsseite.

KLARTEXT

Zwei Fälle, in denen wir von der PKV abraten.

Nicht als Absicherung gegen Kritik, sondern weil es die häufigsten Konstellationen sind, in denen die private Krankenversicherung dich schlechter stellt als die gesetzliche. Wenn einer der beiden Punkte auf dich zutrifft, sagen wir das im Erstgespräch, auch wenn dann kein Vertrag zustande kommt.

1. Relevante Vorerkrankungen

Die PKV kalkuliert dein persönliches Risiko. Chronische Erkrankungen, Rückenleiden, psychotherapeutische Behandlungen oder laufende Medikation führen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen — und ein Ausschluss betrifft genau das, was dich am wahrscheinlichsten trifft.

In der gesetzlichen Krankenversicherung spielt dein Gesundheitszustand keine Rolle. Dort zählt nur dein Einkommen. Wer beim Wechsel Abstriche machen müsste, kauft schlechteren Schutz zu einem Beitrag, der ihn schlechter stellt — und kommt ab 55 nicht mehr zurück.

Entscheidungshilfe: Wenn eine Voranfrage nur Annahmen mit Zuschlag oder Ausschluss ergibt, bleib gesetzlich versichert.

2. Kinderwunsch mit einem Verdiener

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner beitragsfrei familienversichert. Ein Beitrag, drei oder vier versicherte Personen.

In der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag und eigener Gesundheitsprüfung. Bei einem Einkommen und geplanter Familie kippt die Gesamtrechnung deshalb häufig — und zwar genau in der Phase, in der das Haushaltsbudget ohnehin am dünnsten ist.

Entscheidungshilfe: Plane die nächsten zehn Jahre, nicht das nächste Jahr. Verdienen beide Partner dauerhaft gut, sieht die Rechnung anders aus.

SITUATION 2 · SCHON PRIVAT VERSICHERT

Dein Beitrag steigt. Der erste Schritt ist nicht der Wechsel.

Wenn die Beitragsanpassung im Briefkasten liegt, ist der Reflex „dann kündige ich und suche mir was Neues" verständlich — und meistens der teuerste Weg. Wir gehen bei Bestandsfällen in einer festen Reihenfolge vor.

  1. SCHRITT 1

    Prüfen, was dein bestehender Vertrag hergibt.

    § 204 VVG gibt dir das Recht, innerhalb deines eigenen Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln[•]. Ohne neue Gesundheitsprüfung. Ohne Verlust deiner Altersrückstellungen. Die Jahre, die du bereits eingezahlt hast, bleiben dir erhalten.

    Wir lassen uns dazu deine Tarifhistorie und den vollständigen Tarifbestand deines Versicherers geben und vergleichen Leistung gegen Leistung — nicht nur den Beitrag. Ziel ist ein Tarif, der gleich gut oder besser ist und weniger kostet. Wo Leistungen wegfallen würden, sagen wir konkret welche, damit du entscheidest und nicht der Prospekt.

    Warum dir das selten jemand anbietet, ist schnell erklärt: Am internen Tarifwechsel verdient niemand eine Neuabschlussprovision. Für uns ist er trotzdem der erste Schritt, weil er dein Geld schont und nicht unser Konto füllt.

  2. SCHRITT 2

    Anbieterwechsel nur, wenn der Bestand nichts hergibt.

    Erst wenn im eigenen Haus kein tragfähiger Tarif existiert, reden wir über einen Versichererwechsel. Und dann mit dem Preisschild, das keiner gern nennt: Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer geht nur der gesetzliche Übertragungswert mit, nicht deine vollen Altersrückstellungen. Der Rest bleibt beim alten Versicherer.

    Dieser Verlust steht auf keinem Kontoauszug, wirkt aber jahrzehntelang: Beim neuen Versicherer startest du mit deinem heutigen Alter und deinem heutigen Gesundheitszustand — inklusive neuer Risikoprüfung. Ein Wechsel muss diesen Nachteil erst aufholen, bevor er sich rechnet. Manchmal tut er das. Oft nicht. Wir sagen dir, welcher Fall vorliegt.

DIE WICHTIGERE VERSICHERUNG

Deine Arbeitskraft trägt alles andere.

Die Krankenversicherung entscheidet, wie du behandelt wirst. Die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, ob dein Leben weiterläuft, wenn du nicht mehr arbeiten kannst. Als Angestellter ist sie unabhängig von deinem Einkommen abschließbar — die JAEG spielt hier keine Rolle.

Der entscheidende Punkt ist die gesetzliche Absicherung, auf die sich viele verlassen. Die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI[•] fragt nicht, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst. Sie fragt, wie viele Stunden du in irgendeiner Tätigkeit noch arbeiten kannst:

  • Weniger als 3 Stunden täglich: volle Erwerbsminderungsrente
  • 3 bis unter 6 Stunden täglich: nur die halbe Rente
  • 6 Stunden und mehr: keine Erwerbsminderungsrente

Übersetzt: Die Physiotherapeutin mit kaputter Schulter, der Ingenieur nach schwerer Depression, die Vertrieblerin, die nicht mehr reisen kann — sie können alle theoretisch noch etwas anderes tun. Also gibt es aus der gesetzlichen Rentenversicherung nichts. Genau diese Lücke schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt, wenn du deinen konkret ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst, nicht erst, wenn du gar nichts mehr kannst.

Wenn du einen Immobilienkredit bedienst oder eine Familie versorgst, ist die BU zusammen mit einer Risikolebensversicherung das Fundament — die PKV kommt danach, nicht davor.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Angestellte uns am häufigsten fragen.

Ab wann darf ich als Angestellter überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln?+

Angestellte können erst dann in die private Krankenversicherung, wenn ihr regelmäßiges Bruttojahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Sie liegt 2026 bei 77.400 € brutto pro Jahr, also 6.450 € pro Monat. Entscheidend ist nicht ein einzelner guter Monat, sondern das regelmäßige Entgelt inklusive fester Sonderzahlungen. Unterhalb dieser Grenze bist du gesetzlich versicherungspflichtig, unabhängig davon, wie gut ein privater Tarif wäre.

Wie viel zahlt mein Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung dazu?+

Nach § 257 SGB V trägt der Arbeitgeber die Hälfte deines PKV-Beitrags, aber höchstens 8,75 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 69.750 € pro Jahr bzw. 5.812,50 € pro Monat. Daraus ergibt sich 2026 ein Höchstzuschuss von 508,59 € pro Monat für die Krankenversicherung und bis zu 104,63 € pro Monat für die Pflegepflichtversicherung, zusammen also maximal 613,22 € pro Monat. Der Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei. Alles, was dein Beitrag über das Doppelte dieses Deckels hinausgeht, zahlst du allein.

Was passiert, wenn mein Gehalt wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?+

Sinkt dein regelmäßiges Bruttoentgelt unter die JAEG von 77.400 € (2026), wirst du wieder gesetzlich versicherungspflichtig, solange du noch nicht 55 Jahre alt bist. Ab dem 55. Geburtstag ist der Weg zurück nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch verschlossen: Wer in den letzten fünf Jahren vor dem Gehaltsrückgang nicht gesetzlich versichert war, bleibt privat versichert. Deshalb ist die PKV-Entscheidung faktisch endgültig und gehört vor dem Wechsel durchgerechnet, nicht danach.

Mein PKV-Beitrag steigt jedes Jahr. Was kann ich tun?+

Der erste Schritt ist immer ein Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb deines bestehenden Versicherers. Du behältst dabei deine Altersrückstellungen und musst keine neue Gesundheitsprüfung bestehen. Häufig gibt es im gleichen Haus Tarife mit gleichwertigem oder besserem Leistungsniveau und niedrigerem Beitrag. Erst wenn der Bestand nichts Passendes hergibt, ist ein Anbieterwechsel ein Thema, und der kostet dich einen Teil deiner Altersrückstellungen, weil nur der gesetzliche Übertragungswert mitgeht.

Was ist in der PKV mit Partnerin und Kindern?+

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner beitragsfrei familienversichert. In der privaten Krankenversicherung braucht jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag und eigener Gesundheitsprüfung. Bei geplanter Familie mit nur einem Einkommen kippt die Gesamtrechnung deshalb häufig zugunsten der GKV. Wenn beide Partner gut verdienen und über der JAEG liegen, sieht es anders aus. Diese Frage entscheidet den Fall oft stärker als das Leistungsniveau des Tarifs.

Warum ersetzt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente keine Berufsunfähigkeitsversicherung?+

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI knüpft nicht an deinen Beruf an, sondern an dein restliches Leistungsvermögen in irgendeiner Tätigkeit. Die volle Rente gibt es erst, wenn du weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst, zwischen drei und sechs Stunden nur die halbe Rente. Wer seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann, theoretisch aber noch etwas anderes könnte, bekommt gar nichts. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen, wenn du deinen konkret ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.

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