RECHENGRÖSSEN 2027
JAEG und BBG 2027: die neuen Grenzen.
Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze und alle wichtigen Werte der Kranken- und Pflegeversicherung. 2026 gültig, 2027 vom Bundeskabinett beschlossen.
Von Gregor Vollmer-Fuchs, Finanzberater · Aktualisiert am 09.10.2026
Kurz gesagt
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist das Bruttojahresgehalt, ab dem Angestellte nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind und in die private Krankenversicherung wechseln können. Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 beschlossen. Die Versicherungspflichtgrenze steigt danach von 77.400 € auf 84.150 € pro Jahr, die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung von 69.750 € auf 76.500 €. In der JAEG steckt eine einmalige Sonderanhebung um 3.600 € durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Bundesrat soll am 20. November 2026 zustimmen; Änderungen gegenüber dem Kabinettsbeschluss sind in diesem Schritt unüblich.[•][•][•]
- JAEG 2027
- 84.150 €
- BBG KV 2027
- 76.500 €
- Sonderanhebung JAEG
- +3.600 €
2026 UND 2027
Grenzwerte Krankenversicherung
Monats- und Jahreswerte im direkten Vergleich.[•][•][•]
| Wert | 2026 (gültig) | 2027 (Kabinettsbeschluss) |
|---|---|---|
| Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) | 6.450,00 € / Monat 77.400 € / Jahr | 7.012,50 € / Monat 84.150 € / Jahr |
| Besondere JAEG für PKV-Versicherte seit 31.12.2002 (§ 6 Abs. 7 SGB V) | 5.812,50 € / Monat 69.750 € / Jahr | 6.075,00 € / Monat 72.900 € / Jahr |
| Neu: Besondere JAEG für am 31.12.2026 PKV-Versicherte (§ 6 Abs. 8 SGB V) | neu ab 2027 | 6.712,50 € / Monat 80.550 € / Jahr |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 5.812,50 € / Monat 69.750 € / Jahr | 6.375,00 € / Monat 76.500 € / Jahr |
BESTANDSSCHUTZ
Die neue besondere JAEG: Bestandsschutz für PKV-Versicherte
Wer am 31.12.2026 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und substitutiv privat krankenversichert ist, für den soll 2027 eine eigene Grenze von 80.550 € statt 84.150 € gelten. Damit wird die Sonderanhebung um 3.600 € für diese Gruppe neutralisiert: Bereits privat Versicherte werden nicht allein durch diese zusätzliche Grenzanhebung wieder versicherungspflichtig. Die Grenze wird künftig jährlich fortgeschrieben.[•]
Eine besondere JAEG gibt es bereits für Beschäftigte, die schon am 31.12.2002 versicherungsfrei und substitutiv privat versichert waren. Die neue Grenze für den Bestand Ende 2026 ist eine weitere, eigene Regelung.[•]
Rechenbeispiel: GKV-Höchstbeitrag 2027
Bei der neuen Beitragsbemessungsgrenze und einem unveränderten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % ergäbe sich 2027 folgender Höchstbeitrag – eine Schätzung, bis der Zusatzbeitrag im November feststeht.
| Position | 2026 | 2027 Schätzung |
|---|---|---|
| Krankenversicherung gesamt (14,6 % + 2,9 %) | 1.017,19 € | 1.115,63 € |
| davon Arbeitnehmeranteil | 508,59 € | 557,81 € |
| Pflegeversicherung gesamt mit Kind (3,6 %) | 209,25 € | 229,50 € |
| Pflegeversicherung gesamt kinderlos (4,2 %) | 244,13 € | 267,75 € |
Schätzung bei unveränderten Beitragssätzen. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von deiner Krankenkasse ab; die geplante Pflegereform kann die PV-Sätze ändern.
Wie das im Vergleich zu einem PKV-Beitrag aussieht, siehst du im PKV-Schnell-Check.
STAND JANUAR 2026
Weitere Rechengrößen 2026 und 2027
Die Werte für 2026 gelten aktuell; die Rechengrößen für 2027 sind vom Bundeskabinett beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.[•][•]
| Rechengröße | 2026 (gültig) | 2027 (Kabinettsbeschluss) |
|---|---|---|
| Bezugsgröße | 3.955,00 € monatlich / 47.460 € jährlich | 4.130,00 € monatlich / 49.560 € jährlich |
| Allgemeiner Beitragssatz GKV | 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag | 14,6 % unverändert |
| Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld) | 14,0 % | 14,0 % unverändert |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | folgt |
| Pflegeversicherung | 3,6 % mit Kind; 4,2 % für Kinderlose ab 23. Ab dem zweiten Kind je 0,25 Prozentpunkte weniger bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. | folgt (Pflegereform geplant) |
| Mindestbemessung freiwillig Versicherte / Selbstständige | 1.318,33 € monatlich | 1.376,67 € monatlich |
| Geringfügigkeitsgrenze | 603 € monatlich | 633 € mtl. (Mindestlohn 14,60 €) |
| Einkommensgrenze Familienversicherung | 565 € monatlich (603 € bei Minijob) | 590 € mtl. (633 € bei Minijob) |
| Höchster Arbeitgeberzuschuss zur PKV | 508,59 € monatlich | folgt |
| Höchster Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung | 104,63 € monatlich (Sachsen: 75,56 €) | folgt |
| Höchstbeitrag Basistarif | 1.017,18 € monatlich (plus 209,26 € PV) | folgt |
| Höchstbeitrag Standardtarif | 848,62 € monatlich | folgt |
| Höchstkrankengeld GKV | 4.068,75 € monatlich brutto | folgt |
| Freibetrag Betriebsrente (KV) | 197,75 € monatlich | folgt |
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird im November 2026 festgelegt. Danach ergänzen wir Arbeitgeberzuschuss und Höchstbeiträge.
MEINE EINORDNUNG
Was die neuen Grenzen für dich bedeuten.
Die JAEG soll 2027 um 6.750 € steigen – so stark wie selten. Wer 2026 knapp über der Grenze liegt und 2027 nicht mindestens 84.150 € brutto verdient, kann wieder versicherungspflichtig werden. Wenn du noch 2026 in die PKV wechseln willst, muss der Wechsel sauber umgesetzt sein: Die für 2027 vom Bundeskabinett beschlossene niedrigere Bestandsgrenze von 80.550 € setzt voraus, dass du am 31.12.2026 versicherungsfrei und substitutiv privat versichert bist. Ob das bei dir zutrifft, prüfen wir konkret; auch für diese vom Bundeskabinett beschlossene Grenze steht die Zustimmung des Bundesrats noch aus.
Für gesetzlich Versicherte über der BBG steigt die Beitragsbasis deutlich, weil die Bemessungsgrenze um 562,50 € im Monat nach oben geht. Zusammen mit den Kürzungen der GKV-Reform 2027 lohnt es sich, die PKV-Frage jetzt zu rechnen – ohne den späteren Beitrag pauschal zu versprechen.
Was das für dein Gehalt konkret heißt, rechnen wir gemeinsam aus.
HÄUFIGE FRAGEN
Die Grenzen, kurz beantwortet.
Ab welchem Gehalt kann ich 2027 in die PKV wechseln?
Angestellte können 2027 nach dem Kabinettsbeschluss in die PKV wechseln, wenn ihr regelmäßiges Bruttojahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 84.150 € liegt (7.012,50 € im Monat). Maßgeblich ist das voraussichtliche Jahresentgelt inklusive regelmäßiger Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Wer am 31.12.2026 bereits privat versichert und versicherungsfrei ist, für den gilt nach dem Kabinettsbeschluss die niedrigere Grenze von 80.550 €. Die Werte sind vom Bundeskabinett beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Wie hoch ist die JAEG 2027?
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) soll 2027 bei 84.150 € brutto im Jahr bzw. 7.012,50 € im Monat liegen. Die Werte sind vom Bundeskabinett beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Was ist die besondere JAEG 2026?
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 69.750 € jährlich bzw. 5.812,50 € monatlich. Sie gilt für Beschäftigte, die schon am 31.12.2002 versicherungsfrei und substitutiv privat krankenversichert waren. Für am 31.12.2026 privat versicherte Beschäftigte ist 2027 eine weitere besondere Grenze von 80.550 € vom Bundeskabinett beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?
Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung soll 2027 auf 76.500 € jährlich bzw. 6.375,00 € monatlich steigen. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge berechnet. Der Wert ist vom Bundeskabinett beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Quellen
- [1]Deutsche Rentenversicherung — Beitragsbemessungsgrenzen 2027 sollen steigen (Meldung vom 08.10.2026). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/261008-bundeskabinett-sv-rechengroessen-2027
- [2]Bundesregierung — Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsbemessungsgrenzen-2027-2454638
- [3]Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Referentenentwurf Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027. https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2027.html
- [4]uniVersa Krankenversicherung a.G. — Vorabinformation zur neuen JAEG und BBG ab 01.01.2027 auf Basis des BMAS-Referentenentwurfs (Stand 23.09.2026)
- [5]Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2026.html
- [6]Sozialgesetzbuch V — § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
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