GKV-REFORM 2027

Weniger Katalog, mehr Eigenanteil.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz greift zum 01.01.2027. Hier steht, was gestrichen wird, was teurer wird und was du jetzt sinnvoll tun kannst.

Kurz gesagt

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und greift zum 01.01.2027. Es spart rund 19 Mrd. EUR allein 2027, indem Leistungen gestrichen, Zuzahlungen um 50 % erhöht und Vergütungen gedeckelt werden. Der Ziel-Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 % statt 3,9 %. Für gesetzlich Versicherte heißt das: weniger Katalog, mehr Eigenanteil.[]

Einsparvolumen 2027
19 Mrd. €
Drohende Lücke bis 2030
40 Mrd. €
Inkrafttreten
01.01.2027

DIE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK

Acht Punkte, die dich als gesetzlich Versicherten treffen.

Gestrichen

Leistungen fliegen aus dem Katalog

Homöopathie und Cannabisblüten dürfen die Kassen nicht mehr bezahlen. Das anlasslose Hautkrebsscreening ab 35 wird auf ein risikobasiertes Modell umgestellt.

Plus 50 %

Zuzahlungen steigen auf breiter Front

Medikamente 7,50 bis 15 € statt 5 bis 10 €, Krankenhaus 15 € statt 10 € pro Tag (max. 28 Tage), Heilmittel und Fahrtkosten ebenso. Die Belastungsgrenzen werden angepasst.

Teurer

Zahnersatz: Festzuschuss sinkt

Der Kassenzuschuss zur Regelversorgung fällt von 60 % auf 50 %. Härtefallregelungen bleiben. Der Eigenanteil beim Zahnersatz steigt damit spürbar.

Budgetiert

Psychotherapie zurück ins Budget

Psychotherapeutische Leistungen werden wieder über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung abgerechnet. Verbände erwarten längere Wartezeiten auf Therapieplätze.

Neu geregelt

Zweitmeinungspflicht bei planbaren OPs

Ohne Zweitmeinung wird nicht vergütet: ab 2027 Kniegelenke, 2028 Hüfte und Wirbelsäule, 2029 Gallenblase und Gebärmutter, 2030 Mandeln und Schulter-Arthroskopie.

Mehr Beitrag

Beitragsbemessungsgrenze und Partner-Zuschlag

Die Bemessungsgrenze steigt außerplanmäßig um 300 € im Monat. Ab 2028 kommt für beitragsfrei mitversicherte Partner ein Zuschlag von 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens, mit Ausnahmen für Eltern kleiner Kinder, Pflegefälle und Rentner.

Neu

Teilkrankschreibung mit Teilkrankengeld

Die einzige echte Verbesserung im Paket: Stufen mit 25, 50 und 75 %. Du arbeitest anteilig weiter und bekommst anteilig Krankengeld plus Lohn.

Gedeckelt

Ärzte, Kliniken, Pharma

Vergütungsanstiege werden auf die Grundlohnrate begrenzt, 2027 bis 2029 minus 1 Prozentpunkt. Der Herstellerabschlag steigt von 7 % auf 15,5 %. Die DKG warnt vor Insolvenzen und Personalabbau.

Meine Einordnung

Das ist ein Sparpaket, kein Systemumbau. Die Reform schließt die Finanzlücke für 2027, die strukturellen Ursachen (Demografie, steigende Behandlungskosten, Umlagefinanzierung) bleiben. Die Richtung ist trotzdem eindeutig: Die GKV entwickelt sich weiter Richtung Grundversorgung, der Rest wird privat aufgefüllt.

Für dich heißt das konkret: Wer ohnehin über der JAEG liegt oder als Beamter bzw. Selbstständiger frei wählen kann, sollte die PKV-Frage jetzt sauber rechnen statt später. Wer in der GKV bleibt, schaut sich Zusatztarife an, bevor die Kürzungen greifen: Zahnzusatz (sinkender Festzuschuss), stationäre Zusatzversicherung und Krankenhaustagegeld (höhere Zuzahlung), ambulante Tarife für Vorsorge und Psychotherapie sowie Krankentagegeld. Wartezeiten von drei bis acht Monaten sind dabei die Regel.

Ehrlich bleibt: Die Teilkrankschreibung ist die einzige echte Verbesserung im Paket. Alles andere ist Kürzung oder Mehrbelastung. Was das für dich in Euro bedeutet, rechnen wir im Gespräch aus.

Lass uns schauen, was für dich passt.

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