Beamte rechnen ihre Krankenversicherung anders als Angestellte. Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an den Aufwendungen, die nach seiner Beihilfeordnung anerkannt sind. Für den verbleibenden versicherten Teil kommt ein privater Restkostentarif hinzu. Erst beide Bausteine zusammen ergeben den vorgesehenen Schutz. Wie hoch der konkrete Beihilfebemessungssatz ist, hängt vom Dienstherrn und von deiner Familiensituation ab.[•]
Der Restkostentarif ist deshalb keine verkleinerte Standard-PKV. Seine Leistungen müssen zur Beihilfe passen: Was der Dienstherr nicht als beihilfefähig anerkennt, wird nicht automatisch vom privaten Vertrag übernommen. Umgekehrt sollte der Tarif genau dort leisten, wo nach den für dich geltenden Regeln ein Rest offenbleibt. Relevant sind unter anderem ambulante und stationäre Behandlung, Zahnleistungen, Hilfsmittel und Psychotherapie. Nicht die längste Leistungsliste entscheidet, sondern die Abstimmung auf dein System.
Bei einem Wechsel des Dienstherrn, einer Veränderung der Familiensituation oder einem anderen Beamtenstatus kann sich der benötigte Schutz verändern. Ein geeigneter Tarif muss deshalb anpassbar sein. Wir prüfen nicht nur den Einstieg, sondern auch, ob die Konstruktion bei typischen Veränderungen deiner Laufbahn weiter funktioniert. So entsteht aus Beihilfe und privatem Vertrag kein Nebeneinander mit ungeklärten Lücken.