LEHRER & LEHRERINNEN
Absicherung für den Schuldienst.
Unterricht, Korrekturen, Elterngespräche und Verantwortung für ganze Klassen stellen besondere Anforderungen an deine Absicherung. Entscheidend sind belastbare Psychotherapie-Leistungen und eine echte DU-Klausel.
BEIHILFE RICHTIG LESEN
Die 80 % gehören zum Kind – nicht automatisch zu dir.
Die Bundessystematik nach § 46 BBhV[•] unterscheidet genau, für wen Aufwendungen entstehen: Für die beihilfeberechtigte Person selbst beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 50 %. Für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner sind es 70 %, für jedes berücksichtigungsfähige Kind 80 %.
Dein eigener Satz steigt grundsätzlich auf 70 %, wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind. Ein einzelnes Kind mit 80 % Beihilfe bedeutet also nicht, dass auch dein eigener Satz bei 80 % liegt. Genau diese Verwechslung führt schnell zu einem falsch geplanten Restkostentarif.
Für dich zählt die Regel deines Bundeslandes.
Lehrkräfte sind in aller Regel Landesbeamte. Maßgeblich ist deshalb die Beihilfeverordnung deines Landes. Die Länder orientieren sich an der Bundessystematik, können im Detail aber abweichen. Wir nutzen § 46 BBhV als Orientierung und prüfen im Gespräch deinen tatsächlichen Bemessungssatz nach der für dich geltenden Landesregelung.
DAS ENTSCHEIDENDE TARIFKRITERIUM
Bei Psychotherapie reicht ein Häkchen im Vergleich nicht.
Viele Tarifübersichten schreiben lediglich „Psychotherapie versichert“. Für Lehrkräfte ist das zu wenig. Entscheidend ist, wie der Vertrag im echten Behandlungsverlauf arbeitet: wann der Versicherer zustimmen muss, welche Behandelnden anerkannt werden und ob eine langfristige Therapie tariflich überhaupt ausreichend abgebildet ist.
PRÜFPUNKT 1
Sitzungen und Zustimmung
Wie viele Sitzungen werden erstattet, bevor überhaupt eine Genehmigung nötig wird? Welche Grenze gilt insgesamt? Zwei Tarife können in einer Tabelle gleich aussehen und sich im Ernstfall völlig anders verhalten, sobald eine frühe Zustimmung oder ein niedriges Sitzungslimit greift.
PRÜFPUNKT 2
Behandlung ohne Kassensitz
Erstattet der Tarif auch qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten ohne Kassensitz? In der Praxis kann genau das den Unterschied zwischen einem zeitnahen Termin und einer monatelangen Wartezeit machen. In üblichen Vergleichsportalen taucht diese Frage oft gar nicht auf.
PRÜFPUNKT 3
Früh und sauber regeln
Wer bereits in psychotherapeutischer Behandlung war, hat es bei Anträgen auf Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung deutlich schwerer – Ausschlüsse, Zuschläge oder Ablehnungen sind dann häufig. Das ist der sachliche Grund, die Absicherung früh zu regeln.
Niemals eine Therapie wegen einer Versicherung aufschieben.
Die Botschaft ist ausdrücklich nicht, Hilfe zu vermeiden oder hinauszuzögern. Wer Unterstützung braucht, sollte sie sich holen. Frühzeitige Absicherung bedeutet vielmehr: Du kannst später Hilfe annehmen, ohne deine Entscheidung von Versicherungsfragen abhängig machen zu müssen.
Ist bereits etwas dokumentiert, bereiten wir die Gesundheitshistorie vollständig auf und stellen anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern. So werden mögliche Bedingungen geklärt, bevor ein verbindlicher Antrag gestellt wird. Falschangaben sind nie eine Option – weder in der Krankenversicherung noch bei der Arbeitskraftabsicherung.
Kundenfall lesen: BU trotz komplexer Arztberichte →VORBEREITUNGSDIENST
„Das mache ich nach dem Ref“ ist keine neutrale Entscheidung.
Referendarinnen und Referendare brauchen ihre Krankenversicherung sofort. Deshalb wird sie geregelt. Die Absicherung der Arbeitskraft wird dagegen häufig aufs nächste Jahr oder auf die erste feste Stelle verschoben. Dabei verändern sich in dieser Zeit zwei wichtige Grundlagen: Mit jedem Jahr steigt das Eintrittsalter, und jede neu dokumentierte Diagnose kann die Auswahl an passenden Versicherern und Bedingungen verengen.
Hinzu kommt die beamtenrechtliche Lücke. Im Vorbereitungsdienst bist du Beamter auf Widerruf. Ein Ruhegehaltsanspruch entsteht grundsätzlich erst nach der versorgungsrechtlichen Wartezeit von fünf Jahren nach § 4 Abs. 1 BeamtVG[•]. Wirst du vorher dienstunfähig, wirst du nicht pensioniert, sondern kannst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden.
Gerade im Vorbereitungsdienst trifft damit die größte Versorgungslücke auf die dünnste eigene Absicherung. „Später“ ist deshalb kein automatisch besserer Zeitpunkt. Gregor prüft Krankenversicherung und DU-Schutz zusammen: Was muss jetzt verbindlich geregelt werden, welche Entwicklungsmöglichkeiten braucht der Vertrag und welche Absicherung passt zu deinem tatsächlichen Bedarf?
ZWEITE WARNUNG
Die BU nicht hinter der Krankenversicherung vergessen.
Die PKV hat im Referendariat eine sichtbare Frist: Ohne Krankenversicherung geht es nicht. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung fehlt dieser äußere Druck. Genau deshalb bleibt sie oft liegen, obwohl sie im Vorbereitungsdienst meist am leichtesten zu beantragen ist: Das Eintrittsalter ist niedriger und die Gesundheitshistorie häufig noch kürzer.
Entscheidend ist nicht irgendeine BU-Rente, sondern eine Absicherung, die mit deiner Laufbahn wachsen kann. Nachversicherungsmöglichkeiten müssen spätere Veränderungen auffangen, ohne dass bei jedem Schritt eine neue Gesundheitsprüfung nötig wird. Die Höhe richtet sich nach deiner persönlichen Versorgungslücke, nicht nach einer pauschalen Zahl.
ECHTE DU-KLAUSEL
Die Entscheidung des Dienstherrn muss zählen.
Dein Dienstherr entscheidet, ob du dienstunfähig bist. Nur eine echte Dienstunfähigkeitsklausel verpflichtet den Versicherer, dieser Entscheidung zu folgen. Fehlt sie, kann der Versicherer zusätzlich nach seinem eigenen Begriff der Berufsunfähigkeit prüfen – und trotz der Entscheidung des Dienstherrn zu einem anderen Ergebnis kommen.
Für Lehrkräfte gehört die Klausel deshalb nicht ins Kleingedruckte, sondern an den Anfang der Tarifprüfung. Wie sie sich von einer normalen BU-Regelung unterscheidet und welche weiteren Bedingungen zählen, erklären wir ausführlich auf der BU-Seite.
Echte DU-Klausel im Detail →HÄUFIGE FRAGEN
Was Lehrkräfte und Referendare uns häufig fragen.
Wie hoch ist mein Beihilfebemessungssatz als Lehrkraft?+
Für Bundesbeamte sieht § 46 BBhV grundsätzlich 50 % für die beihilfeberechtigte Person, 70 % für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner und 80 % für jedes berücksichtigungsfähige Kind vor. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt der eigene Satz grundsätzlich auf 70 %. Lehrkräfte sind meist Landesbeamte, deshalb ist deine Landesregelung maßgeblich und muss individuell geprüft werden.
Worauf muss ich bei Psychotherapie im PKV-Tarif achten?+
Prüfe, wie viele Sitzungen ohne vorherige Genehmigung erstattet werden, welche Gesamtgrenzen gelten und ob auch Behandlungen bei Therapeutinnen und Therapeuten ohne Kassensitz versichert sind. Ein Tarifvergleich nur nach Beitrag oder oberflächlichen Leistungsübersichten zeigt diese Unterschiede oft nicht.
Ich war schon in Therapie – bekomme ich noch eine BU?+
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine dokumentierte psychotherapeutische Behandlung kann zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder Ablehnungen führen. Wir bereiten die Angaben vollständig auf und stellen anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern, bevor ein verbindlicher Antrag gestellt wird. Falschangaben sind nie eine Option.
Soll ich schon im Referendariat abschließen?+
Eine frühe Prüfung ist sinnvoll, weil das Eintrittsalter steigt und spätere Diagnosen die Auswahl einschränken können. Außerdem besteht im Vorbereitungsdienst noch kein gesicherter beamtenrechtlicher Ruhegehaltsanspruch. Krankenversicherung und Arbeitskraftabsicherung sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.
Was passiert, wenn ich im Vorbereitungsdienst dienstunfähig werde?+
Referendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf. Vor erfüllter versorgungsrechtlicher Wartezeit von fünf Jahren entsteht grundsätzlich kein Ruhegehaltsanspruch. Bei Dienstunfähigkeit kann die Entlassung mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung folgen, statt einer Pension.
Was ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel?+
Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn. Ohne diese Klausel kann er zusätzlich nach seinen eigenen Bedingungen prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, und zu einem anderen Ergebnis kommen.
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